Über Psychotherapie


Derzeit gibt es vier durch die Krankenkassen anerkannte Psychotherapieverfahren: 

 

  • Psychoanalyse
  • Tiefenpsychologisch   fundierte Therapie
  • Systemische Therapie
  • Kognitive Verhaltenstherapie

Jedes dieser Therapieverfahren ist wissenschaftlich fundiert und basiert auf unterschiedlichen theoretischen Konzepten. 

 

Der theoretische Hintergrund meiner psychotherapeutischen Behandlung ist die Kognitive Verhaltenstherapie

 

Je nach Dringlichkeit und Komplexität der Beschwerden unterscheidet man zwischen folgenden Behandlungskontingenten:

  • Akutbehandlung (16 Einheiten)
  • Kurzzeitbehandlung 1 und 2 (jeweils 12 Einheiten)
  • Langzeitbehandlung (60 Einheiten) 

Jeder der genannten Behandlungen ist eine psychotherapeutische Sprechstunde und eine sog. probatorische Phase vorangestellt. Die probatorische Phase dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Konzeptualisierung der Behandlung.

 

Es ist eine Fortführung der Psychotherapie über eine Akutbehandlung oder Kurzzeitbehandlung hinweg möglich. Die kognitive Verhaltenstherapie ist auf insgesamt 80 Einheiten begrenzt.

 

Für die Fortführung bzw. die Beendigung einer Psychotherapie müssen sowohl der Prinzip der Wirksamkeit als auch der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden: Eine Behandlung ist dann zu beenden, wenn ...

  • die Behandlungsziele erreicht sind
  • die Erreichung der Behandlungsziele durch weitere Sitzungen unwahrscheinlich erscheint. 

Die Behandlung kann im Einzelsetting und/oder im Gruppensetting erfolgen.