Kostenträger


Gesetzliche KV:


Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde, Diagnostik und Psychotherapie werden von der GKV übernommen

 

Eine Überweisung durch Ihren Hausarzt ist nicht notwendig

 

Zur Kostenabrechnung benötigen wir lediglich Ihre Krankenversichertenkarte.

 

Bei der Behandlung der Canophobie in Kooperation mit Hundetrainerin fallen zusätzliche Kosten an. 

Private KV / Beihilfe:


Die Kostenübernahme für Erstgespräch und Probatorik (5 Termine) werden i.d.R. sowohl von der PKV als auch von der Beihilfe übernommen.

 

Übernahme der Psychotherapiekosten richtet sich nach Ihrem PKV Vertrag. Bitte erkunden Sie sich daher zuerst bei Ihrer Krankenversicherung, welche Modalitäten zur Kostenübernahme erfüllt werden müssen.

 

In der Regel bedarf es einer Überweisung durch den Hausarzt.

 

Das Behandlungshonorar richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und entspricht dem 3,0-fachen  Steigerungsfaktor. 



IGel-Leistungen

Bitte beachten Sie, dass Paarberatung und Paartherapie weder im Katalog der gesetzlichen noch privaten Krankenkassen oder Beihilfe gelistet ist. Die Kosten für die Paarberatung/-therapie müssen daher selbst getragen werden. 

 

Eine Beratungs-/Therapieeinheit von 90 Min. wird mit 180€ honoriert.

 

Während einer laufenden Psychotherapie ist es jedoch möglich, Familienangehörige bzw. Partner/Partnerinnen in die Behandlung gelegentlich einzubeziehen. In diesem Fall werden die Kosten durch die Krankenkasse getragen.